Pflegekostenzuschuss - Ihr Krankenkassen Zuschuss für den Treppenlift

Hilfe beim Antrag auf Treppenlift Zuschuss über die Krankenversicherung.

Treppenlift Zuschuss Förderung Hamburg – Pflegekostenzuschuss über die Krankenversicherung

Welche Voraussetzungen für Treppenlift Zuschuss?

Die Kosten für die Anschaffung einer Liftanlage können durch die Kranken- bzw. Pflegekasse bezuschusst werden. Pro Person beträgt der höchstmögliche Zuschuss durch die Kranken- bzw. Pflegekasse 4.000 Euro. Die Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist das Vorliegen eines Pflegegrades nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Antrag auf Pflegekostenzuschuss für Treppenlift

In diesem Fall kann ein Antrag auf einen Pflegekostenzuschuss gestellt werden. Die Beantragung eines Treppenlift Zuschusses muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Ausschlaggebend ist hier in der Regel das Datum der Beauftragung.

Die weitere Voraussetzung ist natürlich die medizinische Notwendigkeit. In der Regel ist bei der Beantragung anzugeben, welche medizinischen Einschränkungen die Anschaffung einer Liftanlage erforderlich machen. Der Antrag wird zusammen mit dem Kostenvoranschlag für die Liftanlage bei der Pflegekasse eingereicht.

Dauer bis zur Bewilligung des Treppenlift Zuschuss

Die Antragsbearbeitung durch die Pflegekasse / Krankenkasse dauert erfahrungsgemäß circa zwischen 1 und 4 Wochen. Dann erteilt die Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid.

Beratung zum idealen Treppenlift und Hilfe beim Antrag auf Krankenkassen-Zuschuss:

Treppenlift Zuschuss wie hoch?

Der Höchstbetrag der Bezuschussung beträgt 4.000 Euro. Dieser kann allerdings für mehrere Personen, die im selben Haushalt leben, gewährt werden. Wenn also ein Ehepaar im selben Haushalt lebt und beide Ehepartner einen Pflegegrad haben, kann für beide Partner ein solcher Zuschuss gewährt werden. Beide Partner zusammen würden somit bis zu 8.000 Euro als Zuschuss für die Liftanlage erhalten.

Höchstbetrag Zuschuss Treppenlift

Die Höhe des Zuschuss richtet sich nach den Kosten der Liftanlage. Wenn die Kosten der Liftanlage 4.000 Euro oder mehr sind, wird bei einem positiven Entscheid, der Zuschuss in der maximal möglichen Höhe von 4.000 Euro gewährt.

Beratungsstellen für den Treppenlift Zuschuss in Hamburg

Folgende Beratungsstellen helfen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschuss:

Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg

Telefon: +49 40 42899-1050
Fax: +49 40 4279-08253
E-Mail: pflegestuetzpunkt@hamburg-mitte.hamburg.de

Pflegestützpunkt Wandsbek
Wandsbeker Allee 62
22041 Hamburg

Telefon: +49 40 42899-1070
Fax: +49 40 42790-5600
E-Mail: Pflegestuetzpunkt@wandsbek.hamburg.de

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